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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Technoprint AG

§1 Geltung der Bedingungen
    1.   Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Technoprint AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Technoprint AG sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Verkaufsunterlagen
1. Die Angaben in den Verkaufsunterlagen der Technoprint AG (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Preise
1. Die Preisangaben in Preislisten, Inseraten und anderen mündlichen oder schriftlichen Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Schriftliche Auftragsbestätigungen gelten als verbindlich.

2. Die Preise für Lagerware werden zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, exkl. 7.6% MWSt.

§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Warenlieferungen und Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

2. Bei einem Waren-Auftragsvolumen von mehr als Fr. 30’000.– ist 1/3 des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung und 1/3 innerhalb von 10 Tagen jeweils ohne Abzug zu begleichen.

3. Anders lautende Zahlungsbedingungen können vereinbart werden und sind gültig, sofern sie schriftlich auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung erwähnt sind.

4. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sämtliche Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden.

5. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich mindern, ist die Technoprint AG berechtigt, nach eigener Wahl alle ihre Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen oder für alle ausstehenden Forderungen die Stellung von Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Sind Sicherheitsleistungen oder Vorauskasse auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann die Technoprint AG vom Vertrag zurücktreten.

§ 5 Lieferbedingungen
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Technoprint AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Technoprint AG durch Zulieferanten und Hersteller.

2. Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des Liefertermines ist nur mit eingeschriebener Mahnung und einer minimal gewährten Nachfrist von 3 Wochen möglich. Schadenersatzansprüche können keine geltend gemacht werden.

3. Bestellungen kiönnen nur mit eingeschriebenem Brief annulliert werden. Die Technoprint AG wird eine Gebühr zur Deckung ihres Aufwandes verrechnen.

§ 6 Übergang von Nutzen und Gefahr
1. Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Technoprint AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Technoprint AG.

§ 8 Haftung
1. Die Technoprint AG haftet für unmittelbare Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die dem Kunden durch grobfahrlässiges Verschulden der Technoprint AG entstehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 9 Garantie
1. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt mit der Auslieferung der Waren eine Gewährleistungspflicht, die den jeweiligen Garantiebestimmungen des Originalherstellers oder seines Vertreters entspricht. Die Technoprint AG leistet Gewähr dafür, dass die Lieferungen und Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind und dass sie die vom Originalhersteller zugesicherten Eigenschaften aufweisen.

2. Garantieansprüche sind nur statthaft, wenn Schaden infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entsteht. Schadhafte Teile der Lieferung werden vom Originalhersteller oder seinem Vertreter so rasch wie möglich ausgebessert oder ausgetauscht. Weitere Rechte des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Rücktritt von einem Auftrag oder Vertrag, sind ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, falscher Bedienung, Betrieb mit ungeeigneten Betriebsmitteln sowie infolge anderer Gründe, die die Technoprint AG nicht zu vertreten hat.

3. Die Technoprint AG übernimmt keine Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit gelieferter Produkte, wenn diese vom Kunden nicht sachgemäss installiert oder verwendet werden.

4. Gewährleistungsansprüche gegen die Technoprint AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 10 Garantiebestimmungen für durch die Technoprint AG entwickelte Software
1. Die Technoprint AG garantiert bei in eigener Verantwortung erstellter Software, dass diese den spezifizierten Erfüllungskriterien entspricht.

2. Eine produktiv eingesetzte Software gilt als abgenommen und übergeben. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe und dauert 90 Tage.

3. Mängel sind nach ihrem Auftreten unverzüglich schriftlich und im Erscheinungsbild detailliert beschrieben zu melden. Die Technoprint AG verpflichtet sich ausschliesslich zur kostenlosen Nachbesserung.

4. Die Garantie entfällt, soweit ein Mangel nicht auf von der Technoprint AG zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wie z.B. Änderungen der Einsatz- oder Betriebsbedingungen oder Bedienungsfehler.

5. Die Technoprint AG garantiert nicht, dass gelieferte Arbeitsergebnisse fehlerfrei sind oder dass Programme ohne Unterbruch eingesetzt werden können.

§ 11 Rechte an durch die Technoprint AG entwickelter Software
1. Die Technoprint AG garantiert, dass an den gelieferten Konzepten und Materialien keine Drittrechte (Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte) von Dritten gegenüber unseren Kunden geltend gemacht werden können.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erteilt die Technoprint AG dem Kunden die Rechte an der Software nicht ausschliesslich. Patente und Urheberrechte verbleiben in jedem Falle bei der Technoprint AG.

3. Falls der Kunde aus betrieblichen Gründen die Software kopieren muss, hat die Technoprint AG an der Kopie dieselben Rechte wie am Original.

§ 12 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand ist Zürich. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

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